Dr. phil. Katja Rose

Behandlungskosten

 

Im Rahmen meiner Anstellung kann ich Einzel-und Gruppentherapie anbieten, die mit allen Kassen (gesetzlich und privat) abgrechnet werden kann. In meiner Privatpraxis an der selben Adresse behandle ich vorwiegend privat Versicherte, Beihilfeversicherte und Selbstzahler, sowie GKV-Versicherte im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten GOP und betragen im Regelfall 108,60 Euro pro Behandlungsstunde (aufgrund allgemein gestiegener Kosten berechne ich mindestens den 2,7fachen Satz. Dadurch kann eine Zuzahlung entstehen, da die Kassen nicht immer den vollen Satz übernehmen). Die folgenden Informationen betreffen die Privatpraxis.

Für gesetzlich Versicherte besteht die Möglichkeit im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens einen Therapieplatz in meiner Privatpraxis zu erhalten. Leider bieten nicht alle gesetzlichen Krankenkassen diese Möglichkeit an, obwohl sie eigentlich dazu verpflichtet sind. Meiner Erfahrung nach kann trotz vorheriger anderslautender Aussagen der Kassen oft eine Bewilligung erreicht werden, wenn Sie nachweisen können, dass Sie trotz großer Bemühungen keinen Platz bei einer*m niedergelassene*n Kolleg*in gefunden haben. Dazu müssen Sie mindestens zehn Absagen von kassenzugelassenen Psychotherapeut*innen erhalten und dokumentiert haben (wann haben Sie wo angerufen?). Die Krankenkassen fordern seit dem 1.4.18 auch den Besuch einer psychotherapeutischen Sprechstunde, in der Therapiebedürftigkeit bescheinigt wurde, ohne dass ein Therapieplatz angeboten werden kann. Einen Termin für eine Sprechstunde bekommen Sie über die Terminservicestelle der KV Berlin. Bei Bedarf kann ich auch helfen, einen Termin bei eine*r Kolleg*in zu bekommen. Es muss eine zeitnah erforderliche Therapie bescheinigt werden, die nicht in der ausstellenden Praxis erbracht werden kann.  Das Feld "zeitnah erforderlich" muss angekreuzt werden, ein Vermittlungscode für die Terminservicestelle (TSS) muss vergeben worden sein. Diesen müssen Sie dann nutzen, um bei der TSS um Vermittlung zu ersuchen (mindestens zwei dokumentierte Anrufe unter 116 117, bei denen keine Vermittlung eines Therapieplatzes gelungen ist). Außerdem muss eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung und ein ärztlicher Konsiliarbericht vorgelegt werden. Vordrucke hierfür bekommen Sie von mir.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind und keinen Therapieplatz finden, können Sie gern ein Erstgespräch zu einem stark reduzierten Honorar von 50€ bei mir vereinbaren. Diese Kosten werden in keinem Fall von der Kasse erstattet, ich finde es aber wichtig, dass wir uns einmal sehen können, bevor wir den Weg der Kostenerstattungsbeantragung beschreiten, um zumindest grob eine Idee zu haben, ob eine ausreichende Passung besteht. Wir besprechen dann gemeinsam, wie Sie eine Kostenerstattung beantragen können.

Leider höre ich wiederholt Berichte, dass die von den Krankenkassen gegebenen Informationen nicht korrekt sind bzw. Patient*innen ihre Rechte pauschal verweigert werden. Lassen Sie sich nicht abwimmeln, Sie haben ein Recht auf Behandlung! Wenn Sie Fragen dazu haben, welches in Ihrem Fall das beste Vorgehen wäre, können wir dies gern in einem Telefonat oder persönlich klären.

Weitere Information zur Kostenerstattung finden Sie in folgenden Infoblättern:

Informationen auf englisch: https://blog.complicated.life/how-to-get-therapy-that-is-covered-by-the-german-public-health-insurance-tk/

Informationen zum Vorgehen auf deutsch: therapie.de

FAQ auf deutsch bei Kassenwatch